Wie läuft eine Privatinsolvenz in Deutschland ab?
Eine Überschuldung ist schneller als man denkt geschafft und kann fast jeden erwischen. Einige Millionen Deutsche sind verschuldet. Unerwartete Beschäftigungslosigkeit, Versagen einer Selbständigkeit, Versagen einer Immobilienfinanzierung, ein Gebrechen, ein unverschuldeter Unfall oder auch eine Ehescheidung mit den sich daraus ergebenden materiellen und geistigen Belastungen kann jeden in die Schuldenfalle treiben.
Bei hohen Schulden droht vielmals eine Abwärtsspirale mit einer weiteren Anstieg des Schuldenbergs. Am Ende kommt die Zahlungsunfähigkeit und einige finden aus der Schuldenfalle keinen Ausgang mehr. Eine vorgeschlagene Umschuldung treibt sie weiter in die Schuldenfalle.
Seid 1.1.99 ist das neue Insolvenzrecht in Kraft getreten und gibt jetzt erstmalig auch Privatpersonen die Chance durch private Insolvenz schuldenfrei zu werden.
Das Verfahren der Insolvenz steht allen Individuen offen, falls diese nicht mehr als 20 Gläubiger und keine Schuldigkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit der Belegschaft haben.
Zielsetzung der Verbraucherinsolvenz ist es, zu hoch verschuldeten Personen nach einer gewissen Dauer einen neuen Anfang zu geben, indem der Schuldner nach Ausführung der so genannten Wohlverhaltensphase und Ende des Verfahrens von der Verpflichtung zur Rückzahlung der restlichen Schulden befreit wird (Restschuldbefreiung), frühestens jedoch nach 6 Jahren nach Auftakt des Verfahrens.
Erster Abschnitt
Der Schuldner muss seine Schulden zeigen. Jegliche Papiere kommen ans Licht, die eine Verbindlichkeit belegen, wie Mahnungen, Kreditverträge, Belege. Mit Unterstützung eines rechtmässigen Mentors wird dann eine außergerichtliche Übereinkunft mit den Darlehensgebern verhandelt.
2. Phase
Das Amtsgericht wird hinzugezogen. Es bemüht sich noch einmal, den bereits erarbeiteten Plan zur Schuldentilgung zu erzielen. Stimmen mehr als die Hälfte der Gläubiger zu, tritt er in Kraft|Die Hälfte der Gläubiger muß dafür stimmen, damit er in Kraft tritt]. Ist das erfolglos, wird ein Treuhänder bestellt. Der untersucht akkurat Eigentum, Geld- und Sachwerte. Pfändbares wird verteilt. Ist nichts da, ordnet das Gericht die Restschuldbefreiung an.
Dritte Stufe
Der harte Weg beginnt! Ein Erwachsener muss sechs Jahre den pfändbaren Anteil seines Gehalts abgeben, also alles, was 985,00 EUR mtl. übersteigt. Geschenke und Preise wie Lotto darf man ganz erhalten, Vermächtnisse in der sechsjährigen Wohlverhaltensperiode nur 50%. Personen ohne Job sollen sich um einen Job kümmern, jede zumutbare Tätigkeit akzeptieren und die Rechte der Gläubiger nicht willentlich ins Nichts laufen lassen. Ein Firmeninhaber soll pfändbares Gehalt an den Treuhänder weitergeben. Jeder Quartier- und Jobwechsel muss mitgeteilt werden.
Hält sich der Schuldner korrekt an die Bedingungen, erklärt ihn das Gericht nach ungefähr sechs Jahren für von den Schulden befreit. Er ist damit alle Restschulden los.
Über den Autor
Fin Anztip ist ein Profi wenn es um Privatinsolvenz geht. Sein Wissen beruht auf eigenen, harten Erfahrungen.
Hier finden Sie weiterführende Information:
Weiteres zur privaten Insolvenz ( http://privatinsolvenz.blogspot.com/ )
Bericht aus eigener Erfahrung ( http://finanztipsblog.blogspot.com/ )
Service rund um die Privatinsolvenz ( http://privatinsolvenzonline.wordpress.com/ )